3 Gedanken zu „Sicherheit oder Sackgasse? 2-Faktor-Authentifizierung der Bahn unter der Lupe (Update)“

  1. Es kommt leider noch schlimmer: wegen Datenschutz darf die Deutsche Bahn Support-Hotline den Datenabgleich zur Deaktivierung der 2-Faktor-Authentifizierung nicht mehr durchführen und empfiehlt daher das Anlegen eines neuen Kontos unter einer anderen E-Mail-Adresse..
    Daher stimmt ich dem obigen Fazit völlig zu und bedanke mich herzlichst bei Pascua für diesen äußerst hilfreichen Artikel!

    1. Hallo Peter K.,
      die von Ihnen beschriebene „Empfehlung“ habe ich auch erhalten. Eine Lösung ist das nicht. Die Software der DB für die 2-FA enthält offenbar einen eklatanten Fehler: Nach der Änderung meiner Telefonnummer in meinem Profil habe ich die 2-FA eingerichtet. Zu meinem Erstaunen referenziert die SW auf die alte, gelöschte Telefonnummer.
      Ich komme nun nicht mehr in mein Kundenkonto und meine dort hinterlegten persönlichen Daten wie Adresse, Zahlungsmittel, etc.
      Mein gut gepflegtes Kundenkonto mit Deutschlandticket und Bahncard ist für mich nicht mehr zugänglich. Ich sehe mich derzeit gezwungen, einen zweiten Datensatz mit einer anderen E-Mail anzulegen.
      Das ist mehr als kundenunfreundlich. Meiner Meinung nach verstößt die DB im Namen des Datenschutzes so eben gegen diesen. Ich bin nicht mehr Herr meiner eigenen persönlichen und sensiblen Daten auf meinem Kundenkonto (siehe oben), die nun weiterhin irgendwo und wie bei der DB gespeichert sind, ohne dass ich einen Einfluss darauf habe, was mit diesen geschieht. Ich muss sogar alles noch einmal anlegen, womit dann nicht ein zweiter Datensatz sensibler Daten entsteht.
      Das ist für mich mehr als ein Unding! Ich bin mehr als enttäuscht und verärgert.
      Die DB hat hier erhebliches Verbesserungspotential, wenn nicht sogar eine Verpflichtung zu einer Verbesserung.

      1. Hey Michael,
        du hast ein Löschungsanspruch gegenüber der Deutschen Bahn. Um diesen durchzusetzen
        stellst du einen formlosen Antrag beim Verantwortlichen (am besten an den Datenschutzbeauftragten der Deutschen Bahn). Der Antrag sollte die zu löschenden Daten benennen. Der Verantwortliche muss deinen Antrag unverzüglich bearbeiten und innerhalb eines Monats antworten. Mehr dazu findest du z.B. bei der Stiftung Datenschutz: https://stiftungdatenschutz.org/ehrenamt/praxisratgeber/praxisratgeber-detailseite/betroffenenrechte-nach-dsgvo-richtig-umsetzen-276

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